Mai 2021

Landesregierung beschließt neuen Stufenplan

 Liebe Eltern und Erziehungsberechtigten,

die Landesregierung hat beschlossen, dass Schulen in Landkreisen, die ab dem 17. Mai nicht mehr unter die sogenannte „Bundesnotbremse“ fallen, weitere Öffnungsschritte vollziehen können. Im Einzelnen bedeutet dies für uns als Grundschule folgendes:

 

Stufe 1 (Inzidenz unter 100)

  • Die Klassen 1 bis 4 kehren in den Präsenzunterricht zurück und lernen wieder jeden Tag in der Schule (eingeschränkter Regelbetrieb).
  • Die Schülerinnen und Schüler lernen in festen Gruppen.
  • Die Durchführung der Selbsttests (Testpflicht) bzw. die Vorlage eines Nachweises aus einem Testzentrum bleibt bestehen.
  • Die Abstandsregeln und Maskenpflicht gelten weiterhin.

Diese Stufe tritt nach Rücksprache mit dem Schulträger und dem Gesundheitsamt in Kraft, sobald ein Landkreis an 5 Werktagen hintereinander eine Inzidenz unter 100 aufweist.

 

Stufe 2 betrifft die Jahrgangstufen 7 aufwärts, daher erläutere ich das Vorgehen an dieser Stelle nicht.

Bei einer anhaltenden Inzidenz über 100 bzw. 165, gelten weiterhin die Ihnen bekannten Regelungen der „Bundesnotbremse“.

 

Versetzungen im aktuellen Schuljahr

Die Leistungsfeststellung und -bewertung erfolgt im aktuellen Schuljahr 2020/2021 in den verschiedenen Jahrgangsstufen auf der Grundlage von Präsenz-, Wechsel- und Distanzunterricht. Aufgrund der Gleichwertigkeit der unterschiedlichen Unterrichtsformen haben diese grundsätzlich keinen Einfluss auf die Leistungsbewertung, sind jedoch angemessen zu berücksichtigen.

 

Das Zeugnis am Ende des Schuljahres weist den Leistungsstand aus, der während des gesamten Schuljahres erreicht wurde. § 19 Abs. 1 VOGSV sieht vor, dass Fachnoten, die zum Ende des Schuljahres erteilt werden, die Leistungen der Schülerin oder des Schülers des gesamten Schuljahres unter Berücksichtigung der individuellen Lernentwicklung zugrunde zu legen sind, wobei der erreichte Leistungsstand am Ende des Schuljahrs den Schwerpunkt bildet.

 

Freiwillige Wiederholung (nach § 75 Abs. 5 HSchG und § 21 VOGSV)

In einer allgemein bildenden Schule können Schülerinnen und Schüler eine Jahrgangsstufe freiwillig wiederholen, wenn zu erwarten ist, dass sie dadurch in ihrer Lernentwicklung besser gefördert werden können. Die Entscheidung trifft die Klassenkonferenz auf Antrag der Eltern.

Auf eine freiwillige Wiederholung, die bis 1. Juni 2021 beantragt und von der Klassenkonferenz positiv beschieden wird, findet § 75 Abs. 5 Satz 3 HSchG keine Anwendung; die freiwillige Wiederholung wird auf mögliche künftige Wiederholungen nicht angerechnet. Dies gilt nicht, wenn abweichend von § 21 Abs. 2 Satz 1 VOGSV eine Wiederholung einer Jahrgangsstufe erfolgt, die zum Zeitpunkt der Antragstellung wiederholt wird, da bereits bei der freiwilligen Wiederholung im Zeitraum vom 27. April 2020 bis zum 31. März 2021 eine Nichtanrechnung stattgefunden hat.

 

„Pädagogische Versetzung“ (nach § 17 Abs. 3 Satz 3 und 4 VOGSV)

Eine Versetzung kann in besonders begründeten Ausnahmefällen auch ohne Ausgleich nicht ausreichender Leistungen erfolgen, wenn besondere Umstände vorliegen, die die Schülerin oder der Schüler nicht zu vertreten hat.

Zu den besonderen Umständen, die die Schülerin oder der Schüler nicht zu vertreten hat, können im Schuljahr 2020/2021 vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie u. a. auch mangelhafte Lernbedingungen im häuslichen Umfeld, hohe Belastung im familiären Bereich, hohe Belastung aufgrund sich verstärkender psychischer Vorerkrankungen, längerfristige Erkrankung, lange Quarantänezeiten, Befreiung vom Präsenzunterricht aus gesundheitlichen Gründen etc. zählen.

 

Sie können diese Regelungen noch einmal in der nachfolgenden Grafik genauer entnehmen:

 

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Aktuelles Elternschreiben des Hessischen Kultusministeriums
Elternschreiben 12. Mai 2021 (003).pdf
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Anlage zum Elternschreiben
Themenschwerpunkte Versetzung und Leistungsnachweise
Anlage Elternschreiben.pdf 12.5..pdf
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05.05.2021

Wiederaufnahme des Wechselunterrichts

 

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigten,

ab Freitag kehren wir zurück ins Wechselmodell (betrachtet werden 5 Werktage am Stück). Das bedeutet, dass die Kinder der Gruppe B am Freitag im Präsenzunterricht sind.

 

Bitte melden Sie -wenn Bedarf besteht- Ihr Kind für die Notbetreuung und den Besuch des Ganztages für die Zeit vom 10.05.21 - 21.05.21 verbindlich mit folgendem Dokument an:

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Anmeldeformular
Anmeldung zur Notbetreuung Wechselmodell
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Bitte senden Sie Ihre Anmeldung bis spätesten Donnerstag um 10 Uhr an folgende Emailadresse zurück:

poststelle[at]grundschule.fuldatal.schulverwaltung.hessen.de

 

 

Mit freundlichen Grüßen
Daniel Giese


 

Das Gesundheitsamt hat soeben die Meldung bestätigt, dass die Schulen im Landkreis Kassel ab 28.04.2021 geschlossen werden.

 

24.04.2021

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigen,                                                                    

ab Samstag, den 24.04.2021 gelten in Hessen neue Beschlüsse bzgl. der Organisation des Schulbetriebs. Die Vorgaben des bundesweit greifenden Infektionsschutzgesetzes gelten bis zum 30.06.2021.

 

Die Beschlüsse sehen folgende Schritte vor:

Inzidenz bis 100:        Wechselunterricht

Inzidenz 100 – 165:    Wechselunterricht

Inzidenz über 165:     Distanzunterricht

Eine Notbetreuung wird eingerichtet für berufstätige Alleinerziehende und Eltern, die beide berufstätig sind.

 

Momentan hat der Landkreis Kassel heute zum ersten Mal die Inzidenz von über 165 erreicht. Sollte dies auch Sonntag und Montag der Fall sein, so findet ab Mittwoch Distanzunterricht statt!

 

Im nachfolgenden Elternbrief finden Sie folgende Informationen

  • Organisation des Wechselunterrichts bis zum 30.06.2021
  • Regelungen zum Distanzunterricht ("Schulschließung")
  • Notbetreuung

Mit freundlichen Grüßen

Daniel Giese 

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Elternbrief mit ergänzenden Hinweisen
Elternbrief 24.04.2021.pdf
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Aktueller Elternbrief des Hessischen Kultusministeriums
Schulschreiben_23.04.2021.pdf
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Anmeldung zur Notbetreuung als beschreibbare word-Version
Anmeldung zur Notbetreuung.docx
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Anmeldung zur Notbetreuung als pdf.-Version
Anmeldung zur Notbetreuung.pdf
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Arbeitgeberbescheinigung zur Vorlage in der Schule
Arbeitgeberbescheinigung Simmershausen.p
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17.04.2021
Liebe Eltern und Erziehungsberechtigten,

vielen Dank für die bereits zahlreich eingetroffenen Rückmeldungen. Selbstverständlich können die Kinder die Einwilligungserklärungen auch an ihrem ersten Schultag mitbringen.

Selbsttests
Wir werden in den Klassen immer am Montag / Mittwoch bzw. Dienstag / Donnerstag in der ersten Stunde den Selbsttest anleiten. Am Montag wird ebenfalls in der Notbetreuung für Kinder der Gruppe A die Testung angeleitet.

Ich bedanke mich bei Ihnen für Ihr Vertrauen und stehe für Rückfrage selbstverständlich weiterhin zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen 
Daniel Giese

Update 15.04.2021 11.10 Uhr

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigten,

heute wurde uns die aktualisierte Einverständniserklärung zugesandt. Ich möchte Sie bitten diese zu verwenden. Alle Eltern, die bereits eine Einverständniserklärung abgegeben haben, müssen ihrem Kind diese bitte am ersten Schultag noch einmal unterschrieben mitgeben. Wir tauschen diese dann aus und vernichten die alte. Ich bitte den Mehraufwand Ihrerseits zu entschuldigen.

 

Getrennt lebende Eltern mit gemeinsamen Sorgerecht müssen beide eine Einverständniserklärung abgeben!

 

Mit freundlichen Grüßen
Daniel Giese

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Aktualisierte Einwilligungserklärung
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Aktueller Elternbrief des Hessischen Kultusministeriums bzgl. Schulstart am 19.04.2021
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13.04.2021

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigten,

sicherlich haben Sie aus den Medien bereits entnommen, dass der Schul- und Unterrichtsbetrieb zunächst bis zum 09.05.2021 genauso fortgeführt wird, wie er bis zu den Osterferien erfolgt ist. Das bedeutet konkret:

  • Die Jahrgangsstufen 1 bis 4 werden ab dem 19. April 2021 weiterhin in geteilten Lerngruppen im Wechselunterricht beschult.
  • Die für die Jahrgangsstufen 1 bis 4 eingerichtete Notbetreuung wird wie bisher fortgeführt (Anmeldung für den Zeitraum bis zum 09.05.2021 bitte per Doodle-Liste bis Freitag vornehmen). 

Anmeldung zur Notbetreuung -> BITTE HIER KLICKEN

 

 

Hinzu kommt, dass ab dem 19. April 2021 der Nachweis eines negativen Testergebnisses zwingende Voraussetzung für die Teilnahme am Präsenzunterricht und der Notbetreuung ist. Dieses darf nicht älter als 72 Stunden sein.

 

Sie können selbst entscheiden, ob Ihr Kind in der Schule einen Selbsttest macht oder einen sogenannten Bürgertest an einer der Teststellen außerhalb der Schule. Beide Angebote sind kostenfrei. Ein zuhause durchgeführter Selbsttest reicht allerdings als Nachweis nicht aus.

 

Schülerinnen und Schüler, die der Schule keinen Nachweis über ein negatives Testergebnis vorlegen und auch nicht vom Selbsttestangebot in der Schule Gebrauch machen, müssen das Schulgelände verlassen und werden ausschließlich im Distanzunterricht beschult. Wenn Sie sich gegen einen Test entscheiden, melden Sie Ihr Kind bitte schriftlich von der Teilnahme am Präsenzunterricht ab (Bitte direkt über die Schulleitung bis Freitag: d.giese[at]grundschule-simmershausen.de). Ihr Kind verbringt in diesem Fall die Lernzeit zuhause und erhält von der Schule geeignete Aufgabenstellungen.

 

Falls Ihr Kind den Nachweis durch die Teilnahme an der Selbsttestung in der Schule erbringen soll, so ist dafür erforderlich, dass es die unterschriebene Einwilligungserklärung in der Schule vorgelegt hat, welche Sie in überarbeiteter Form in den nächsten Tagen auf der Homepage erhalten. Die Schülerinnen und Schüler werden bei den Testungen von ihren Lehrkräften begleitet.

 

Informationen zur Durchführung der Selbsttests und kindgerechte Erläuterungen zu den einzelnen Schritten können Sie unter folgenden Links ansehen:

https://www.bundesregierung.de/breg-de/mediathek/video-selbsttests-1873982

https://www.hamburg.de/bsb/14961744/torben-erklaert-den-coronatest/

https://www.youtube.com/watch?v=A0EqaSBurX0&t=47s (Video der Augsburger Puppenkiste)

 

 

Informationen zum Ganztagsangebot

Bitte teilen Sie uns über die nachfolgende Doodle-Liste (bitte bis Donnerstag) mit, ob Ihr Kind am Ganztagsangebot teilnehmen wird, damit wir die Essensbestellungen passgenau vornehmen können. Wir haben für die kommenden Wochen täglich offene Angebote eingeplant, die entsprechend der Abstands- und Hygieneregelungen durchgeführt werden können. Weitere Informationen dazu erhalten Sie demnächst.

 

Anmeldung zum Ganztagsangebot -> BITTE HIER KLICKEN

 

Für Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich zur Verfügung.

 

Mit freundlichen Grüßen

Daniel Giese


06.04.2021

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigten,

 

bezugnehmend auf meine Email vom 31.03.2021 werden Sie sich sicherlich in den kommenden Tagen mit der Thematik der Selbsttest für Schülerinnen und Schüler vertraut machen und eine Entscheidung darüber treffen, ob Ihr Kind an den Tests teilnehmen darf.

 

Falls Sie sich für die Selbsttestung entscheiden, werfen Sie uns bitte die ausgefüllte Einwilligungserklärung in den Ferien bis Mittwoch, den 14.04.2021 in den Briefkasten oder senden Sie diese per Email an die Schule, damit wir die Testsets in der passenden Anzahl für den ersten Schultag vorbereiten können.

 

Bereits heute hat eine große Anzahl an Kindern diese Tests in der Ferienbetreuung selbst durchgeführt. Wir haben zunächst über den Sinn der Testung gesprochen, darüber wie wir bei einem eventuell positiven Testergebnis miteinander umgehen möchten und wie der genaue Testvorgang aussieht. Als Reaktion während bzw. kurz nach der Durchführung der Kinder wurde lediglich geäußert, dass es ziemlich in der Nase kitzelt. 

 

Mit freundlichen Grüßen

Daniel Giese

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Einwilligungs- und Datenschutzerklärung
Einwilligungs- und Datenschutzerklärung.
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Elternbrief Kultusministerium 31.03.2021
Durchführung von Antigen-Selbsttests in
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15.02.2021

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigten,

ab Montag, dem 22. Februar 2021, wird der Präsenzunterricht an der Grundschule Simmershausen für alle Schüler*innen wieder beginnen. Die Umfrage hat mit einem Ergebnis von 46 Stimmen zu 41Stimmen ergeben, dass wir das Wechselmodell im Rahmen des „tageweisen Wechsels“ organisieren. Das heißt es wird eine Gruppe A und eine Gruppe B geben, die sich täglich abwechseln. Eine Gruppe ist in der Schule und die andere Gruppe zuhause. Die Gruppeneinteilung geht Ihnen heute über Ihre Klassenlehrer*innen per email zu.

 

Informationen zur Notbetreuung (inkl. Anmeldung) finden Sie im folgenden Dokument:

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Informationen & Anmeldung Notbetreuung
Anmeldung Notbetreuung.pdf
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Informationen zur Regelung im Ganztag:

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Organisation Ganztag ab 22.02.2021
Eltern Wechselmodell Ganztag.pdf
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Die Bescheinigung zur Vorlage beim Arbeitgeber haben Sie bereits am Freitag über Ihre Elternbeiräte erhalten. Die hier bereitgestellten Dokumente gehen Ihnen heute ebenfalls noch einmal über Ihre Elternbeiräte zu. Bitte beachten Sie die Rückgabefrist der Anmeldungen bis zum 17.02.2021!

 

Mit freundlichen Grüßen

Daniel Giese


28.01.2021

Planung / Organisation des Wechselmodells

 

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigten,

vergangene Woche haben wir Sie über die mögliche Organisation des Schulbetriebs ab dem 15.02.2021 informiert.

Unsere Planungen eines möglichen Wechselmodells laufen auf den "tageweisen Wechselunterricht" hinaus. Die Gruppeneinteilung wird unter anderem das Vorkommen von Geschwisterkindern berücksichtigen. 

 

Das Land Hessen hat mit seinen Beschlüssen weiterhin erlaubt, dass sich bis zu drei Familien zu Betreuungsgemeinschaften zusammenschließen und im Wechsel die Kinderbetreuung übernehmen können. Dies kann -sollte eine sogenannte Notbetreuung eingerichtet werden- für Sie als Familien sicherlich ebenfalls von Bedeutung sein.

 

Sollten Sie bereits solch eine Betreuungsgemeinschaft pflegen, so lassen Sie mir bitte bis zum 03.02.2021 die Namen der Kinder Ihrer Gemeinschaft zukommen. Wir möchten versuchen, diese bei der Gruppeneinteilung zu berücksichtigen. 

Es geht dabei ausdrücklich nicht um reine Freundschaften Ihrer Kinder! Wir möchten Sie mit dieser Abfrage bei Ihrer Planung der Kinderbetreuung unterstützen und bitten daher diese Informationen mit Hinblick auf diese Intention hin zu verstehen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Daniel Giese


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Bescheinigung zur Vorlage beim Arbeitgeber
Arbeitgeberbescheinigung Simmershausen.p
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22.01.2021

 Regelungen für den Schulbetrieb ab 15.02.2021

 

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigten,

das hessische Kultusministerium hat uns heute einen möglichen Fahrplan ab dem 15.02.2021 zugesendet. Die wichtigsten Eckdaten im Überblick:

 

Wenn das Infektionsgeschehen es zulässt und vorbehaltlich der weiteren gemeinsamen Entscheidungen von Bund und Ländern ist beabsichtigt, dass

  • ab dem 15. Februar 2021 die Jahrgangsstufen 1 bis 6 landesweit in den Wechselunterricht (Stufe 3 „Leitfaden zum Schulbetrieb 2020/21“) gehen, wobei parallel hierzu eine Notbetreuung einzurichten sein wird 
  • möglichst früh im März in einem nächsten Schritt die Jahrgangsstufen 1 bis 6 in den Präsenzunterricht im eingeschränkten Regelbetrieb (Stufe 2) zurückkehren 

 Wechselunterricht

Die einzelnen Klassen werden geteilt, sodass immer die Hälfte der jeweiligen Klassen Präsenzunterricht in der Schule und die andere Hälfte Distanzunterricht zu Hause haben. An unserer Umfrage haben sich 71 Familien beteiligt. 43 haben sich für einen täglichen Wechsel ausgesprochen. Auch die Lehrer*innen priorisieren diese Lösung. Sollte es zu diesem Schritt kommen, so werden wir Ihnen rechtzeitig die Präsenztage Ihrer Kinder zukommen lassen, damit Sie Planungssicherheit haben.

 

Mit freundlichen Grüßen

Daniel Giese


Update vom 08.01.2021

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigten,

über die Regelungen bis zum 31.01.2021 haben wir Sie bereits an gleicher Stelle unterrichtet.

 

Heute möchte ich Sie darüber informieren, inwieweit wir die Lerninhalte für die nächsten drei Wochen auswählen. Damit keinem Kind ein Nachteil entsteht, wenn es zu Hause ist, werden wir auf die Einführung neuer Lerninhalte verzichten. Das Augenmerk wird auf Wiederholung und Vertiefung gelegt, sodass Sie als Eltern möglichst wenig Unterstützung bieten müssen. So werden unter anderem Abschreibtexte / Wörter genutzt, Gedichte und Lieder auswendig gelernt, Tagebuch geführt (freies Schreiben), Lerninhalte über Anton geübt oder aber über die Lehrwerke wiederholt.

 

Es wird einige Aufgabe geben, die Ihre Kinder wochenweise per Foto bzw. Email an die Lehrer*innen senden sollen. Bitte geben Sie uns eine Rückmeldung, sollte dies eher schwierig umzusetzen sein. Weiterhin arbeiten wir gemeinsam mit dem Schulträger an digitalen Lösungen, um  mit den Kindern Kontakt zu halten. Sobald wir entsprechend ausgestattet sind, werden wir Sie darüber informieren.

 

Niemand muss sein Kind aus einer vermeintlichen Sorge darüber, es könnte Lernstoff verpassen, in die Schule schicken. Nur so können wir eine wirkliche Kontaktminimierung erreichen.  

 

Mit freundlichen Grüßen 

Daniel Giese


07.01.2021

Update „Beschlüsse“

 

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigten, 

sicherlich haben Sie aus dem Medien bereits erfahren, dass die hessische Landesregierung heute das weitere Vorgehen in Bezug auf die Beschulung Ihrer Kinder festgelegt hat. Folgende Regelungen gelten ab Montag, den 11.01.2021 bis zum 31.01.2021:

  •  Die Präsenzpflicht ist weiterhin ausgesetzt. Das heißt, Ihr Kind kann in die Schule kommen, muss aber nicht.
  • Im Sinne einer Kontaktreduzierung sollen Schülerinnen und Schüler, wann immer möglich, zu Hause betreut werden.
  • Im „Distanzunterricht“ zu Hause erhalten die Kinder den gleichen Lerninhalt wie in der Schule.

Wir benötigen von  allen Eltern eine Rückmeldung bis Samstag, den 09.01.2021– 13.00 Uhr. Teilen Sie bitte der Klassenlehrkraft per Email mit, ob Ihr Kind zu Hause betreut wird oder ob es in die Schule kommen muss. 

 

Falls es Ihnen nicht möglich ist, Ihr Kind zuhause zu betreuen, teilen Sie uns bitte per E-Mail mit, an welchen Tagen Ihr Kind in der Schule betreut werden soll. Sollte Ihr Kind auch den Ganztag  besuchen müssen, teilen Sie uns dies bitte ebenfalls mit.

 

Sollten sich Ihre persönlichen Voraussetzungen im Laufe des Monats ändern, bleibt Ihnen weiterhin die Möglichkeit erhalten, Ihr Kind für den Präsenzunterricht anzumelden oder aber auch vom Präsenzunterricht abzumelden. In diesem Fall bitte ich diese Entscheidung bis spätestens Freitagmorgen (9.00 Uhr) mit Wirkung zur neuen Schulwoche schriftlich mitzuteilen.

 

Treffen Sie Ihre Entscheidung bitte ausschließlich unter Betreuungsaspekten. Alle Schülerinnen und Schüler, ob nun zu Hause im Distanzunterricht oder vor Ort in der Schule, erhalten dieselben Unterrichtsinhalte. Von Klassenarbeiten oder Tests wird selbstverständlich abgesehen. Die Notengebung für die Jahrgänge 3/4 orientiert sich an der Zeit bis zum 16. Dezember 2020.

 

Die Arbeitspläne finden Sie wieder in den geschlossenen Bereichen des entsprechenden Jahrgangs auf unserer Homepage. Die Kolleg*innen werden sich im Laufe der Woche bei allen Kindern zunächst telefonisch melden, um Fragen zu den Materialien oder ähnliches zu klären. 

 

Mit freundlichen Grüßen

Daniel Giese

 


Update vom 13.12.2020

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigten,

mit den heutigen Beschlüssen der Landesregierung gelten für uns folgende Regelungen:

  • Montag und Dienstag (14.12. und 15.12.2020) erfolgt regulärer Unterricht
  • ab Mittwoch wird die Präsenzpflicht aufgehoben. Das heißt ihr Kind kann in die Schule kommen, muss aber nicht.
  • Das Ganztagsangebot findet ebenfalls regulär statt.

Die Kinder, die Zuhause bleiben, erhalten wie alle anderen Schüler*innen ihren Arbeitsplan am Montag und können bis zum Ende der Woche daran arbeiten.

 

Diese Regelungen gelten zunächst bis zum 10.01.2021.

 

Bitte lassen Sie Ihren Klassenlehrer*innen per Email Ihre Entscheidung zukommen, ob Ihr Kind in der Zeit vom 16.12.-18.12.2020 Zuhause bleibt.

 

Am 05.01.2021 wird die Politik über die eventuelle Verlängerung der Maßnahmen beraten. Daher werden wir Ihrem Kind vorsorglich alle Materialien nach Hause mitgeben.

 

Mit freundlichen Grüßen
Daniel Giese

Schulleiter


Update vom 02.11.2020

Liebe Eltern,

am Donnerstag erhielten wir das Schreiben des Kultusministers mit den neuesten Beschlüssen. Darin wurde auch erläutert, dass der Schulträger je nach „Entwicklung der pandemischen Lage vor Ort“ weitere Maßnahmen anordnen kann. Am Freitagnachmittag erhielten alle Schulen des Landkreises daraufhin eine Weisung des Schulträgers aufgrund der hohen 7-Tages Inzidenz, z.B. über die Maskenpflicht ab Klasse 1. Am Samstag wurden wir jedoch darüber informiert, dass das Schreiben des Kultusministers und die Möglichkeit vor Ort individuell zu reagieren, wieder aufgehoben wird und nur noch landeseinheitliche Regelungen erfolgen werden.

 

Was bedeutet das?

Es bedeutet immer noch, dass wir uns in Stufe 2, dem sogenannten „eingeschränkten Regelbetrieb“, befinden. Dieser besagt, dass in konstanten Gruppen unterrichtet werden muss. Es bleibt also beim Wegfall der AGs. Das Tragen des Mund-Nasenschutzes während des Unterrichts ab Klasse 1 entfällt, wenn die Kinder in ihrer Lerngruppe unterrichtet werden. 

Sportunterricht soll im günstigsten Fall im Freien, vor allem aber unter Wahrung der Abstandsregel von 1,5 Metern erteilt werden. Bitte geben Sie Ihren Kindern daher eine Tasche mit Sportzeug für draußen und eine weitere Tasche mit Sportzeug (Schuhe) für drinnen mit.

 

Die Pausenregelung sieht wie folgt aus:

Wir teilen unseren Schulhof in zwei Hälfen und nutzen die Sporthalle als "zweiten Pausenraum". Die Pausenzeiten für den Jahrgang 1/2 und 3/4 werden versetzt. Es gibt somit eine Pause für den Jahrgang 1/2 und eine Pause für den Jahrgang 3/4. Jede Klasse hat ihren eigenen Pausenbereich und kann ohne Mund-Nasen-Bedeckung die Pause verbringen.

 

Ablauf im Ganztag

Essen
Alle Klassen essen in einem eigenen, festen Gruppenraum im Klassenverband
 
Nach dem Essen
Nach dem Essen wird jede Klasse im eigenen Klassenraum beaufsichtigt. In den Klassen stehen verschiedene Materialien zur Verfügung (Konstruktion, Spiele…)
feste Klassenraumzuordnung für die Zeit von 13.00 Uhr – 15.30 Uhr
Einzelne, klassenweise Angebote werden eingerichtet. Täglicher Wechsel, sodass alle Gruppen im Laufe der Zeit teilnehmen können
 
15.30 – 16.30 Uhr
Aufteilung jahrgangsweise auf zwei Räume (Kreativraum und Lernlandschaft)
Abstand, klassenweise (räumliche Trennung)

 

 

Wir bedanken uns bei Ihnen für Ihr Verständnis und Ihre Geduld.

Mit freundlichen Grüßen

Daniel Giese


Update vom 30.10.2020

Liebe Eltern,

die hessische Landesregierung hat für alle hessischen Schulen die nächste Stufe der Planungsszenarien ausgesprochen (Stufe 2). Wir befinden uns demnach ab Montag, den 02.11.2020 im eingeschränkten Regelbetrieb. Die Hygienemaßnahmen und Vorschriften in Bezug auf diese Anpassung gelten zunächst bis zum Ende des 1. Schulhalbjahres und müssen schnellstmöglich bis spätestens zum 09.11.2020 eingeführt werden.

Folgende Änderungen ergeben sich daraus:

  • Für die Jahrgangsstufen 1 bis 6 soll die Einrichtung konstanter Lerngruppen erfolgen (Unterricht im Klassenverband). Der Wechsel der Lehrkräfte zwischen den Lerngruppen ist unter Einhaltung der Hygienevorgaben möglich. 
  • Um eine Durchmischung von Gruppen zu vermeiden, wird in allen Schulformen das schulische Angebot angepasst (z.B. Wegfall von Arbeitsgemeinschaften, Anpassung des Ganztagsangebots mit dem Ziel feststehender Gruppen). 

Diese Änderungen bedeuten, dass wir weiterhin die gleichen Unterrichtszeiten haben wie bisher und keine Klassen aufgeteilt werden.

 

Der Landkreis Kassel hat darüber hinaus heute folgende Maßnahmen beschlossen, die für uns zunächst bis zum 30.11.2020 bindend sind:

  • Der Sportunterricht kann nur noch kontaktlos im Freien und mit Abstand stattfinden. Er darf nicht mehr in der Sporthalle oder innerhalb eines Gebäudes stattfinden.
  • Es herrscht die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung während des Unterrichts auch in der Grundschule. "Atempausen" werden zum Beispiel beim Lüften oder auf dem Schulhof eingerichtet.
  • Schwimmunterricht ist nicht gestattet
  • Ganztagsangebote werden möglichst nur für die selben Kohorte (Klasse oder Jahrgangsstufe) angeboten.

Wie genau der Ablauf im Ganztag oder aber die Pausenzeiten organisiert werden, erfahren Sie zu Beginn der neuen Woche in einem ausführlichen Elternbrief.

 

Mit freundlichen Grüßen

Daniel Giese

Update vom 17.10.2020

Liebe Eltern/ Erziehungsberechtigte,

 

ich hoffe, Sie hatten eine schöne Zeit während der Herbstferien. Kurz vor Schulbeginn möchte ich Sie aufgrund der bundesweit steigenden Infektionszahlen und der aktuellen Situation in der Stadt Kassel auf einige Dinge hinweisen.

 

Bitte beachten Sie unbedingt, dass Sie Ihr Kind, wenn Sie in einem Risikogebiet im Urlaub waren, nur in die Schule schicken dürfen, wenn für alle Reisenden ein negativer Coronatest (PCR-Test) vorliegt. Dieser darf nicht älter sein als max. 48 Stunden vor der Einreise. Geben Sie Ihrem Kind diesen Test am Montag mit in die Schule. Ansonsten besteht ein Betretungsverbot für die Schule.

 

Für Rückkehrer aus sog. innerdeutschen Risikogebieten (wie zum Beispiel aus Berlin oder Köln) greift momentan keine verpflichtende Quarantäneregelung oder Testauflage.

 

Bitte achten Sie im Sinne der Gemeinschaft darauf, keine kranken Kinder in die Schule zu schicken. Dies hat in der Zeit vor den Herbstferien bereits sehr gut funktioniert!

Bitte entscheiden Sie immer im Sinne der Gesundheit und zur Unterbrechung von möglichen Infektionsketten.

 

Es gibt aktuell keine weiterreichenden neuen Vorgaben seitens des Kultusministeriums. Besonderen Wert wird auf das regelmäßige Lüften der Klassenräume gelegt. Die Lehrkräfte werden dazu einen Wecker stellen oder eine entsprechende App nutzen.

 

Für die Kinder bedeutet das, dass diese bitte entsprechend warm gekleidet in die Schule kommen. Wir empfehlen einen Zwiebellook, eine Fleece- oder Strickjacke und ein Halstuch.

 

Mit freundlichen Grüßen 

Daniel Giese

(Schulleiter)


Update vom 06.10.2020 / 10.15 Uhr

 

Liebe Eltern,

nach den Herbstferien gilt der aktualisierte Rahmen-Hygieneplan 6.0 vom 28.09.2020 des Hessischen Kultusministeriums. Weiterhin erfolgt der Unterricht in vollständigen Lerngruppen ohne Mindestabstand.

 

Der Stundenplan bleibt unverändert. Auch das Ganztagsangebot findet im Rahmen Ihrer Anmeldung wie gewohnt statt.

 

Wichtige Punkte des schuleigenen Hygieneplans, den Sie unten im Downloadbereich einsehen können:

Maskenpflicht auf dem gesamten Schulgelände, mit Ausnahme des Unterrichts im Klassen- oder Kursverband,

regelmäßiges Lüften der Klassenräume

gründliche Händehygiene.

 

Ich bitte Sie als Eltern eindringlich, das Schulgelände nur in dringenden Fällen und nur nach vorheriger Anmeldung zu betreten. In diesem Fall gelten Maskenpflicht und Abstandsregeln für Sie.

Zum Abholen verabreden Sie sich bitte mit Ihren Kindern an der Treppe bzw. dem Gehweg.

 

WICHTIG: Sollte Ihr Kind Krankheitssymptome haben, die auf eine COVID-19-Infektion hinweisen, lassen Sie es bitte unbedingt zuhause. Sollten Krankheitssymptome im Laufe des Schultags auftreten, müssen Sie Ihr Kind unverzüglich von der Schule abholen. Bitte beachten Sie dazu das Formular "Umgang mit Krankheits- und Erkältungssymptomen" unten im Downloadbereich! Hier gibt es eine Änderung in Bezug auf Geschwisterkinder!

 

Schülerinnen und Schüler, die sich in den Ferien in Risikogebieten aufgehalten haben, unterliegen einer 14tägigen Quarantänepflicht und dürfen die Schule erst wieder betreten, wenn diese Zeit verstrichen ist oder ein negatives Testergebnis vorliegt!

 

https://soziales.hessen.de/gesundheit/infektionsschutz/corona-hessen/quarantaenebestimmungen-fuer-rueckreisende

 

Mit freundlichen Grüßen
Daniel Giese

(Schulleiter)


Download
Schuleigener Hygieneplan Stand: 02.10.2020
Schuleigener Hygieneplan Simmershausen.p
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Download
Umgang mit Krankheitssymptomen
Hygieneplan_6.0 Anlage 4 Umgang mit Kran
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Download
Hygieneplan 6.0 des Landes Hessen
Hygieneplan_6.0. _10.pdf
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Download
Hygieneplan - Planungsszenarien
Hygieneplan_6.0. Anlage 1 Planungsszenar
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