Vertretung im Krankheitsfall einer Lehrkraft

Wie an jeder Schule in Hessen wird eine erkrankte Lehrkraft durch eine Vertretungskraft ersetzt, sodass Ihr Kind wie gewohnt nach Stundenplan Unterricht haben wird.

 

Wer vertritt im Krankheitsfall die Klassenlehrerin bzw. den Klassenlehrer meines Kindes?

Unsere aktuellen Vertretungskräfte können Sie jederzeit links im Menü "Das Schulteam" unter dem Kollegiumsbild einsehen.

 

Was machen die Vertretungskräfte im Unterricht mit meinem Kind?

Ganz einfach: genau dasselbe wie auch die erkrankte Lehrkraft. Da alle Kolleginnen und Kollegen den Unterricht inhaltlich gemeinsam planen, kann und wird die Lehrerin/der Lehrer der Parallelklasse die Vertretungskräfte darüber in Kenntnis setzen, was im Unterricht durchgenommen wurde und am Vertretungstag durchgenommen werden soll.

 

Gilt der Stundenplan auch bei Vertretungsunterricht?

In der Regel ja. In Einzelfällen können sich jedoch einzelne Fächer verschieben bzw. kurzfristig ändern. Möglich ist auch, dass Ihr Kind mit einer anderen Klasse in die Sporthalle geht. Daher ist es wichtig, dass Ihr Kinde JEDEN Tag Sportsachen in der Schule hat. Sollte keine Vertretungskraft gefunden werden können, so wird eine Klasse auf alle anderen Klassen aufgeteilt.

 

Findet im Krankheitsfall eine AG oder der Förderunterricht statt?

Generell gilt, dass im Rahmen der „Verlässlichen Schule“ kein regulärer Fachunterricht ausfällt.

Zum Fachunterricht zählen: Deutsch, Mathe, Sachunterricht, Englisch, Sport, Musik und Kunst.

Nicht betroffen von dieser Regelung sind jedoch AGs und der Förderunterricht. Diese beiden entfallen im Krankheitsfall einer Lehrkraft.

Wenn der Förderunterricht oder eine AG kurzfristig ausfallen, werden Sie umgehend telefonisch oder im Vorfeld schriftlich informiert, sodass Ihr Kind dann nicht unerwartet vor verschlossenen Türen steht. Kontrollieren Sie daher täglich die Postmappe Ihres Kindes!