Entschuldigung bei Krankheit

Niemand kann sich davor schützen: Schnupfen, Erkältung, Husten, Halsschmerzen etc. Wenn Ihr Kind in der Unterrichtszeit krank ist und nicht zur Schule kommen kann, bitten wir Sie, morgens um 8.00 Uhr im Sekretariat anzurufen und Ihr Kind krank zu melden. Damit ist gewährleistet, dass die Klassenlehrer nicht auf Ihr Kind warten und somit auch kein Kind vermisst wird.

 

Aus rechtlichen Gründen benötigen wir grundsätzlich eine schriftliche Entschuldigung, die in unseren Unterlagen abgeheftet und archiviert werden kann. Daher ist es IMMER notwendig, dass Sie Ihrem Kind eine schriftliche Entschuldigung mit in die Schule geben, wenn es wieder gesund ist. Diese Entschuldigung kann formlos sein, sollte jedoch NICHT im Hausaufgabenheft stehen, sondern auf einem separaten Zettel, da diese durch die Lehrkraft archiviert werden müssen.

 

Bitte informieren Sie uns umgehend, wenn der Arzt eine ansteckende Krankheit wie z.B. Keuchhusten, Masern, Gelbsucht, Röteln, Mumps, Scharlach, Windpocken, Kopfläuse, Krätze o.ä. bei Ihrem Kind festgestellt hat. Nur so ist es möglich, auch die anderen Kinder zu warnen bzw. die Elternschaft beispielsweise auf eine Kopflauskontrolle hinzuweisen.

Nach einer solchen Krankheit muss am ersten Schultag eine schriftliche Bescheinigung des Arztes vorgelegt werden, dass das Kind frei von ansteckenden Krankheiten ist.